Unter Wahlleistungen versteht man Leistungen, die gegen Aufpreis wählbar sind. Dazu gehören zum Beispie ärztliche Leistungen, die von den leitenden Ärzten der Klinik (nicht nur in Ihrer Abteilung) persönlich erbracht werden Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson