Unter Wahlleistungen versteht man Leistungen, die gegen Aufpreis wählbar sind. Dazu gehören zum Beispiel
- ärztliche Leistungen, die von den leitenden Ärzten der Klinik (nicht nur in Ihrer Abteilung) persönlich erbracht werden
- Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
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