Unter Wahlleistungen versteht man Leistungen, die gegen Aufpreis wählbar sind. Dazu gehören zum Beispiel

  • ärztliche Leistungen, die von den leitenden Ärzten der Klinik (nicht nur in Ihrer Abteilung) persönlich erbracht werden
  • Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
  • Zeitungsservice