Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, brauchen Sie sich nicht um die finanzielle Seite Ihres Aufenthalts zu kümmern. Ausgenommen hiervon ist die tägliche Zuzahlung in Höhe von derzeit zehn Euro. Diese Zuzahlung ist jedoch höchstens für 28 Aufenthaltstage im Jahr zu zahlen. Dieser Betrag, den Sie bitte am Ende Ihres Aufenthalts begleichen, wird an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Zuzahlungsfrei sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs.

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse, können wir gerne auch mit Ihrer Kasse abrechnen.